Hinweis zur erforderlichen Durchfahrtsbreite in Gartenanlagen
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anfahrt und Abfuhr der
Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben eine Mindestdurchfahrtsbreite von
3 Metern zwingend erforderlich ist.
Diese Vorgabe dient der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten
des ZWAR.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Zufahrt zur jeweiligen Kleinkläranlage oder
abflusslosen Sammelgrube entsprechend freigehalten ist. Sollte die
erforderliche Durchfahrtsbreite nicht gewährleistet sein und eine Abfuhr daher
nicht möglich sein, wird bedauerlicherweise die entstandene Leerfahrt durch
den ZWAR in Rechnung gestellt.
Der Vorstand

