KGV Am Haselgrund e.V. Bergen auf Rügen
Verfasst am 25.03.2026 um 14:15 Uhr

Informationen des Vorstands

Hinweis zur erforderlichen Durchfahrtsbreite in Gartenanlagen


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anfahrt und Abfuhr der

Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben eine Mindestdurchfahrtsbreite von

3 Metern zwingend erforderlich ist.

Diese Vorgabe dient der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten

des ZWAR.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Zufahrt zur jeweiligen Kleinkläranlage oder

abflusslosen Sammelgrube entsprechend freigehalten ist. Sollte die

erforderliche Durchfahrtsbreite nicht gewährleistet sein und eine Abfuhr daher

nicht möglich sein, wird bedauerlicherweise die entstandene Leerfahrt durch

den ZWAR in Rechnung gestellt.


Der Vorstand